
Sachkundige/r Planer/in Betoninstandhaltung
Sachkundige Planer/innen in der Betoninstandhaltung begutachten Betonbauwerke und beurteilen bestehende Mängel. Sie erstellen Instandsetzungskonzepte und lebenszyklusorientierte Instandhaltungspläne und führen die Bauüberwachung bei der Umsetzung der Konzepte durch.
Es werden die Inhalte des Ausbildungsplanes Sachkundige/r Planer/in Betoninstandhaltung gelehrt. Aufgeteilt werden diese in die Lehrveranstaltungen:
- Betontechnologie Grundlagen
- Betondauerhaftigkeit
- Kunststoffe für die Betoninstandhaltung und
- Instandhaltung von Betonbauwerken
Online Studium mit Selbststudienanteilen, Praktikums- und Prüfungspräsenz sowie live online-Veranstaltungen im virtuellen Klassenzimmer
Alle Lehrunterlagen und Lernaufgaben werden über die Lernplattform moodle zur Verfügung gestellt.
wissenschaftliche Leiterin: Prof. Dr.-Ing. Andrea Osburg, Lehrstuhl Bauchemie und Polymere Werkstoffe an der Bauhaus-Universität Weimar
Das Studium wird gemäß den Vorgaben des Ausbildungsbeirates Sachkundiger Planer Betoninstandhaltung durch eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgeschlossen (siehe Ausbildungs-, Prüfungs- und Weiterbildungsordnung SKP-BI)
Das Studium schließt mit dem Titel „Sachkundige/r Planer/in Betoninstandhaltung“ ab und ist anerkannt durch den Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer für Instandhaltung von Betonbauteilen beim Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung e.V.
Architekten und Ingenieure der Fachrichtung Bauwesen aus Planung, Statik und Konstruktion, Bauausführung sowie -überwachung und mit Erfahrungen in der Betoninstandhaltung
Lt. Ausbildungs-, Prüfungs- und Weiterbildungsordnung (APWO-SKP):
„Zur Ausbildung und Prüfung werden Personen zugelassen, die Erfahrungen in der Instandhaltung von Betonbauteilen besitzen und mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
a) Personen, welche die Abschlussprüfung auf dem Gebiet des Bauwesens an einer staatlich anerkannten Ingenieurschule, Berufsakademie (BA), Fachhochschule, Technischen Hochschule oder Universität bestanden haben sowie eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit als planender Ingenieur auf dem Gebiet der Instandhaltung in einem Ingenieurbüro oder ausführendem Unternehmen nachweisen können.
b) Personen, welche die Voraussetzungen von a) nicht erfüllen, können zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie aus ihrer bisherigen, mindestens fünfjährigen Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse in der Instandhaltung nachweisen können. Die Kenntnisse sind durch eine Eingangsprüfung an der Ausbildungsstätte zu belegen.“
Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie HIER.