Denkmalschutz: Informationen, Vor- und Nachteile
Welche Arten von Denkmälern gibt es?
In Deutschland existieren verschiedene Kategorien von Denkmälern, die aufgrund ihres öffentlichen Interesses geschützt werden. Dazu gehören Bodendenkmäler, Baudenkmäler, Gartendenkmäler und Flächendenkmäler.
Bodendenkmäler sind historische Überreste wie ehemalige Befestigungsanlagen, Bestattungs- und Kultplätze, Grenzziehungen, Produktionsstätten, Siedlungen, Wirtschaftsbetriebe und Verkehrswege. Sie können beispielsweise Bauvorhaben behindern. Die Entscheidung über den Schutzstatus eines archäologischen Fundes obliegt den jeweiligen Bundesländern.
Baudenkmäler sind meist Einzelgebäude oder Gesamtanlagen wie historische Ortskerne, Straßenzüge oder Plätze. Sie zeichnen sich durch ihre geschichtliche, handwerkliche, künstlerische oder wissenschaftliche Bedeutung aus und dürfen nur behutsam verändert werden.
In einigen Bundesländern gibt es zudem Gartendenkmäler. Diese können sich auf öffentlichem oder privatem Grund befinden. Für die Instandhaltung von Gartendenkmälern auf öffentlichem Grund sind die Behörden zuständig. Private Besitzer von Gartendenkmalen müssen diese selbst instand halten und erhalten dafür finanzielle Unterstützung durch öffentliche Zuschüsse.
Flächendenkmäler umfassen in der Regel ganze Straßenzüge und stehen unter Ensembleschutz. Hierbei ist nicht jedes einzelne Gebäude als Denkmal klassifiziert; vielmehr geht es um das harmonische Zusammenspiel der Immobilien. Veränderungen an den einzelnen Häusern sind erlaubt, solange sie den Gesamteindruck des Ensembles nicht beeinträchtigen.
Denkmalschutz: Antrag und Eintragung
Im Grundbuch ist der Denkmalschutz einer Immobilie nicht direkt verzeichnet. Es empfiehlt sich jedoch, die Abteilung 2 (Lasten und Beschränkungen) des Grundbuchs zu überprüfen, da hier möglicherweise Denkmalschutzauflagen eingetragen sind. Eine Immobilie wird von der zuständigen Denkmalschutzbehörde in die amtliche Denkmalliste eingetragen.
Doch nicht alle älteren Gebäude stehen automatisch unter Denkmalschutz. Daher kann es notwendig sein, den Denkmalschutz für eine Immobilie bei der zuständigen Behörde der Gemeinde zu beantragen. Dies kann für Eigentümer interessant sein, wenn sie ihre Immobilie als besonders erhaltenswert ansehen und von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten.
Die Einstufung einer Immobilie als Denkmal obliegt der zuständigen Denkmalschutzbehörde auf Grundlage des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes. Um als Denkmal eingestuft zu werden, muss die Immobilie bestimmte Kriterien erfüllen, die in den einzelnen Bundesländern festgelegt sind. Hierbei spielen städtebauliche, künstlerische oder geschichtliche Aspekte sowie die Lage eine Rolle. Wird das Haus nicht in einem anerkannten Sanierungsgebiet geführt, kommt es nicht für den Denkmalschutz infrage.
Um den Schutzstatus eines Hauses beantragen zu können, müssen Eigentümer einen Antrag bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde stellen. Diese prüft den Antrag, begutachtet die Immobilie im Hinblick auf das jeweilige Denkmalschutzgesetz und trägt bei erfolgreicher Prüfung die Immobilie in die Denkmalliste ein.
Denkmalschutz: Aufhebung des Status
Die Aufhebung des Denkmalschutzes für eine Immobilie kann von einem Eigentümer beantragt werden, wenn er der Meinung ist, dass der Status "denkmalgeschützt" für seine Immobilie nicht mehr gerechtfertigt ist. Zudem muss er belegen können, dass die ursprünglichen Gründe für den Denkmalschutz nicht mehr zutreffen und nachweisen, dass die Erhaltung der Bausubstanz des geschützten Gebäudes unzumutbar ist.
Ein Beispiel dafür ist der Fall der Rasselstein AG, die als Eigentümerin der "Villa Neizert" in Neuwied (Rheinland-Pfalz) im Jahr 2002 erfolgreich den Denkmalschutz aufgehoben bekam. Nach einem fast zwei Jahrzehnte dauernden Rechtsstreit entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Eigentümerin. Diese hatte bereits 1981 bei der Stadtverwaltung Neuwied den Abriss des repräsentativen Wohnhauses beantragt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Unzumutbarkeit und bestätigte damit die Einschätzung der Eigentümerin. Sie hatte schon zehn Jahre zuvor erklärt, dass die Wiederherstellungsaufwendungen für das seit 1983 denkmalgeschützte Gebäude unzumutbar seien.
Denkmalschutz: Vorteile bei Immobilien
Obwohl die Genehmigungen für bauliche Veränderungen bei denkmalgeschützten Immobilien eine erhebliche Beschränkung darstellen können, gibt es dennoch viele Gründe, warum der Kauf einer solchen Immobilie attraktiv ist. Die Vorteile des Denkmalschutzes überwiegen in vielen Fällen die Nachteile.
- Einzigartiger Charakter der Immobilie
- Steuerliche Begünstigungen (für Vermieter)
- Hohe Mietpreise
- Staatliche Fördermittel
- Hohe Denkmalabschreibung
- Sichere Kapitalanlage und Altersvorsorge
- Langfristige Investition mit Wertsteigerungspotenzial
Steuervorteile: Kosten für Instandhaltung und Sanierung
Der Staat hat ein Interesse daran, kulturell bedeutsame Bauwerke zu erhalten und zu pflegen. Daher werden steuerliche Anreize geschaffen, um die Instandhaltung dieser Immobilien zu fördern und somit die Integrität einer ganzen Region zu bewahren.
Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Steuervorteile für Sanierungs- und Modernisierungskosten:
- 90% der Kosten können steuerlich geltend gemacht werden
- Abschreibung erfolgt über 10 Jahre mit jährlich 9%
- Vermietete Objekte: Abschreibung bis zu 100%
- Erste 8 Jahre: 9%, darauf folgende 4 Jahre: jeweils 7%
- Bundeslandabhängige Zuschüsse zu Mehrkosten von Baumaßnahmen
Energieeffizienz: Förderung im Denkmalschutz
Die Energieeffizienz von denkmalgeschützten Immobilien ist aufgrund ihres Alters oft nicht mit modernen Neubauten vergleichbar. Die behördlichen Auflagen stellen für Eigentümer eine Herausforderung dar, da sie teilweise notwendige Modernisierungsmaßnahmen einschränken.
In vielen Fällen sind vorgeschriebene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz nicht erlaubt. Es gibt jedoch ein Programm, das Eigentümern einen (Tilgungs-)Zuschuss für energieeffizienzsteigernde Sanierungen gewährt.
Diese Programme sollen die Sanierung und Modernisierung von Dach, Fassade, Fenstern und dem Einbau einer neuen Heizungsanlage bei denkmalgeschützten Immobilien fördern.
Denkmalschutz: Nachteile bei Immobilien
Einer der Hauptnachteile ist die Notwendigkeit, bei Renovierungsarbeiten eng mit dem Denkmalamt zusammenzuarbeiten. Dieses Amt kann strenge Vorgaben machen, welche Veränderungen erlaubt sind und welche nicht. Dies führt oft zu höheren Kosten für Umbauten, da möglicherweise Fachleute hinzugezogen werden müssen.
Ein weiterer Nachteil betrifft die Energieeffizienz: Alte Gebäude sind in der Regel schlecht isoliert und eine Nachrüstung kann aus Gründen des Denkmalschutzes untersagt sein. Dies resultiert in hohen Heizkosten und anderen erhöhten Unterhaltskosten im Vergleich zu Neubauten.
Als Eigentümer eines Baudenkmals sind Sie zudem verpflichtet, das Gebäude instand zu halten. Diese Instandhaltungspflicht kann zusätzliche Kosten verursachen und ein vermeintliches Schnäppchen teurer machen als zunächst angenommen.
Die Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen kann ebenfalls problematisch sein und den Kauf von Denkmalimmobilien erschweren.
Zusammenfassend ergeben sich folgende Nachteile im Vergleich zum Kauf einer herkömmlichen Immobilie:
- Strenge Auflagen bei Sanierungsmaßnahmen
- Verpflichtung zur Instandhaltung des Gebäudes
- Erhöhte Kosten für Umbauten und Sanierungen
- Schwierig einzuschätzende Wartungskosten
- Mögliche finanzielle Verluste bei schnellem Wiederverkauf
Denkmalschutz: Aufgaben von Architekten
Architekten im Denkmalschutz haben die wichtige Aufgabe, kulturelle Bau-Welten und das bauliche Erbe zu erhalten. Sie tragen dazu bei, historische Gebäude und Orte für zukünftige Generationen zu bewahren und deren Bedeutung in der Geschichte zu vermitteln.
Um diese Aufgabe erfolgreich ausführen zu können, benötigen Architekten im Denkmalschutz umfassendes Wissen über allgemeine baugeschichtliche Grundlagen sowie handwerkshistorische, kulturgeschichtliche, konstruktionsgeschichtliche und materialkundliche Inhalte. Dies ermöglicht ihnen, den Wert und die Bedeutung von Denkmälern richtig einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zur Erhaltung oder Restaurierung vorzunehmen.
In ihrer Arbeit nutzen sie wissenschaftliche Methoden der Bestandserfassung und setzen sich intensiv mit der Geschichte von Bauwerken oder Orten auseinander. Dabei ist es wichtig, dass sie einen Beitrag zum bestehenden Ganzen leisten – also eine harmonische Abstimmung zwischen Alt und Neu finden – um Eleganz sowie Authentizität des Denkmals sicherzustellen.
Bauen im Bestand und Denkmalpflege erfordert zudem Kenntnisse im Planungsrecht sowie Erfahrungen in Ausschreibung und Bauleitung. Architekten müssen sich an individuelle Raumwelten anpassen können, um den Charakter des historischen Gebäudes nicht zu beeinträchtigen.
Das Betätigungsfeld im Denkmalschutz bietet Architekten einen Mehrwert: Durch die ständige Auseinandersetzung mit Altem-Neuem befinden sie sich in einem kontinuierlichen Lernprozess, der ihre fachliche Expertise und Sensibilität für historische Bausubstanz stetig erweitert. Insgesamt leisten Architekten im Denkmalschutz einen bedeutenden Beitrag zur Bewahrung und Wertschätzung unseres kulturellen Erbes.
Die WBA Weimar bietet das Zertifikat Denkmalschutz an. In einem Semester werden dabei die Grundlagen des Denkmalschutz an Architekten und Bauingenieure vermittelt.