
UPDATE – Ausschreibungen von Planungsleistungen
Die ganz aktuelle Praxis von Ausschreibung, Vergabe, Verträgen und Honorarabrechnungen für Planungs- und Überwachungsleistungen
Mit Beschluss vom 16.06.2023 strich der Bundesrat Satz 2 aus § 3 (7) VgV. Diese Änderung der Vergabeverordnung (VgV) trifft die bisherige Praxis der Vergabe von Planungsleistungen durch öffentliche Auftraggeber (öAG) und deren Planer erheblich und gehört nicht zu deren Routine.
Es geht auch einfach und ohne § 3(7) S. 2 VgV, aber wie? Das Seminar ist zugeschnitten auf die besonderen Belange der öffentlichen Vergabe und deren Routinen und vermittelt Ihnen Wissen anhand von Praxisfällen eines langjährig erfahrenen Vergabeberaters, Honorarexperten und Sachverständigen mit täglicher Beratungs-, Vergabe-, Planungs- und Baupraxis, der unabhängig von Berufs-, Kammer- oder Lobbyinteressen, das aufzeigt, was wirklich geht und dazu neutral beraten kann.
Seminar am 29.11.23:
UPDATE – Nachträge/Bauzeitverlängerung für Planungsleistungen mit und ohne HOAI 2021
Bei der Buchung beider Seminare erhalten Sie bei der Anmeldung zum 2. Seminar (am 29.11.23) einen Rabatt.
Ein Preiswettbewerb „ohne HOAI“ ist längst Realität. Nunmehr unterliegen künftig bis zu 10x mehr Planungsaufträge den strengeren, formalen und zeitaufwendigeren Regeln des Oberschwellenbereichs einschließlich der europaweiten Ausschreibung. Völlig unklar ist, wie AG und Planer diese Herausforderungen effektiv und zeitsparend schaffen sollen. Für die Vergaberegeln und die Abgrenzung zwischen Unter- und Oberschwellenbereich maßgeblich ist der vorab geschätzte Auftragswert. Bisher mussten die Honorare der Objekt- und Fachplanungsleistungen oftmals nicht addiert und konnten getrennt betrachtet werden. Dass wird jetzt anders. Die Auftragswertschätzung erhält eine ganz neue Bedeutung und Qualität. Auch Festpreisvergaben und Inhalte / Umfänge der jeweiligen Planungsvorbereitung einschl. Kosteneinschätzung (§ 650p BGB) sind neu zu bewerten, um Planungen im Einzelfall effektiv und kurzfristig (und damit unterschwellig) auszuschreiben. Dazu gehört auch eine vergaberechtsfeste Auswahl zielführender Eignungs- und Zuschlagskriterien. Zu allem bedarf es künftig weiterer Kenntnisse, da bspw. Leistungsvorgaben und Einschätzung der Honorare nicht (mehr) zwingend nach HOAI erfolgen muss, sondern planspezifisch. Ein "weiter so wie bisher" zur Vorbereitung, Auslobung, Vergabe und Abrechnung kann und wird es für Planungen nicht geben. Das Vergabe- und Vertragsrecht ist dazu im Umbruch, was nicht wenige Freiheitsgrade in der Gestaltung von Leistungen und deren Vergütungen eröffnet. Um Planungen und Bauvorhaben wirklich voranzubringen und nicht bereits bei deren Auslobung steckenzubleiben, sollten Planer und AG das neue „Auslobungsspiel“ bestmöglich durchschauen. So können Nachteile vermieden werden.
Es ist Zeit eingeplant für konkrete Fragen und Probleme der TN zu aktuellen Markt- und Rechtslagen wie:
- Auslobungen / Ausschreibungen von Planungsleistungen (Geht noch unterschwellig?)
- Verhandlungsverfahren vs. offenes Verfahren – was ist die richtige Verfahrensart?
- Praxisbewährte Bewertungskriterien (Eignung, Zuschlag) und deren Bewertungen
- Was ist ein „angemessenes Honorar“? Was ist ein ungewöhnlich „niedriger Preis“?
- „Zielfindungsphase“ vor Auslobung, was beinhaltet diese und was nicht?
- Was ist ein "LV PLANUNG"? Wie könnten „Leistungsblöcke“ aussehen?
- Freiräume und deren Grenzen bei der Leistungsgestaltung und deren Beschaffung
- Hinweise zur „Prüfung“ und Bewertung vermeintlich niedriger Honorarangebote
Das Seminar startet um 9:00 Uhr und endet 16:30 Uhr Das Seminar beinhaltet 8 Lehreinheiten à 45 Minuten.
Das Seminar ist in Präsenz vorgesehen.
Die Teilnehmer erhalten ein Skript zum Seminar.
Die Anerkennung dieser Veranstaltung bei der Architektenkammer Thüringen ist gegeben.
Ulf Greiner Mai (Honorar- und Planungssachverständiger; zertifizierter Vergabeberater, Beratender Ingenieur; ö. b. u. v. SV)
Teilnahmebestätigung der Bauhaus Weiterbildungsakademie Weimar e.V., Institut an der Bauhaus-Universität Weimar
Planer, Architekten, Ingenieure, MitarbeiterInnen potentieller gewerblicher, privater und (halb-) öffentlicher Bauherren, die mit der Planung und Durchführung von Bauvorhaben befasst sind; Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, Rechtsanwälte, Projektsteuerer, Bauprojektmanager