
Nachhaltige Instandsetzung und Sanierung im Bestand
Bei der Instandsetzung und Sanierung von denkmalgeschützten Objekten findet Artikel 3 der Charta von Venedig Anwendung. Hier wird postuliert: „Ziel der Koservierung und Restaurierung von Denkmälern ist ebenso die Erhaltung des Kunstwerks wie die Bewahrung des geschichtlichen Zeugnisses“. Also sind wir aufgefordert, nicht nur das Äußere zu bewahren, sondern auch das geschichtliche Zeugnis, welches auch historische Handwerks- und Konstruktionstechniken sowie das Material einschließt.
Bei Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen im historischen Bestand ist es eine Selbstverständlichkeit, vorhandene Baumaterialien wiederzuverwenden, moderne Ersatzstoffe in nur geringen Mengen anzuwenden und diese in ihren mechanischen und thermischen Eigenschaften sowie optisch an den Bestand anzupassen. Häufig werden sehr langlebige Konstruktionen wiederverwendet. Auf Basis dieser Maßnahmen wird ein stark verlängerter Lebenszyklus von Gebäuden auf ökologischer Grundlage ermöglicht.
Im Seminar werden entsprechende Instandsetzungs- und Sanierungsbeispiele vorgestellt.